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hase43
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am 30. 9. 2004 um 14:25 |
HALLO GENGES!!!
DAS IST GANZ NORMALES ABGASGUTACHTEN!!!
ALLES LEGAL!!!!!!!!!!!
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uFrank
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am 24. 9. 2004 um 07:26 |
@Weilandt
Die 2. Möglichkeit kann vom TÜV leider nicht verfolgt werden , es gibt für die Zavoli kein Teilegutachten, und das wäre die Voraussetzung.
Mit einem Teilegutachten ( kennt man z.B. vom Spoiler, von Felgen usw.) wird keine Abnahme nach 19.2 gemacht sondern lediglich eine Änderungsabnahme nach 19.3..
Teilegutachten können nur vom Hersteller einer Anlage erstellt werden. Verbunden damit ist auch eine weitergehende Produkthaftung und Qualitätssicherung.
Der Hersteller sichert, sofern er Telegutachten ausgibt, z.B. über sein Management eine ordnungsgemäße Montage und Funktionstüchtigkeit, ebenso die Einhaltung von Abgaswerten zu.
Verpflichtend ist dabei im Teilegutachten eine Einbaubestätigung auch darüber das der Einbaubetrieb geschult ist und einen Sachkundenachweis führt, also vom Hersteller zertifiziert ist. Wie soll er denn auch anders die ihm auferlegte Qualität sichern?
Bei Prins z.B. wird ein Original Briefformular verwendet auf dem auch ein Prägestempel vorhanden ist. Nur mit dieser Bestätigung ist ein ordnungsgemäße und problemlose Abnahme nach 19.3 möglich. Damit wird auch die mißbräuchliche Nutzung eines solchen Teilegutachtens verhindert.
Denn schließlich befindet sich das Gutachten im Eigentum es Herstellers, er hat es schließlich bezahlt, er ist allein verfügungsberechtigt.
Tach auch
UFrank
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Genges
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am 23. 9. 2004 um 21:23 |
DORT IN BERLIN ZAHLST DU 260 EURO UND HAST ABGASGUTACHTEN !!!
Das Abgasgutachten würde ich gerne mal sehen.
Gruß
Genges
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siberian_sun
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am 23. 9. 2004 um 20:43 |
@hase (OFF TOPIC)
Herzlichen Glückwunsch. Zum ersten mal sehe ich ein paar kleine Buchstaben von dir. Wäre schön wenn du dir generell Kleinbuchstaben angewöhnen würdest.
Sonst sieht es hier eher aus als ob du hier nur "rumschreist"
BTT:
Kann es sein, dass der Link www.firmadec.pl nicht stimmt? Ich bekomme immer angeeigt, dass die Seite nicht gefunden werden kann. [Bearbeitet am: 23/9/2004 von siberian_sun]
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hase43
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am 23. 9. 2004 um 17:32 |
ICH HABE AUCH IN POLEN EINGEBAUT .
GENAU IN DEBNO-80 km VON BERLIN UND DIESE FIRMA ARBEITET ZUSAMMEN MIT EINE FIRMA IN BERLIN.
DORT IN BERLIN ZAHLST DU 260 EURO UND HAST ABGASGUTACHTEN !!!
www.firmadec.pl
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Weilandt
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am 22. 9. 2004 um 19:56 |
Habe eine in Polen eingebaute ZAVOLI-Anlage. Bin gerade dabei die Anlage eingetragen zu bekommen. Außer Abgasgutachten habe ich alle Unterlagen. Der TÜV sagt ohne Abgasgutachten kein Eintrag, d.h. Deine beschriebene Möglichkeit 2 wird vom TÜV nicht verfolgt.
Kannst Du mir einen Tip geben wo es entsprechend Möglichkeit 2 erfolgt? Oder wie ich die Anlage eingetragen bekommen?
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uFrank
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am 20. 9. 2004 um 14:08 |
Welche Unterlagen notwendig sind wurde schon ausführlich beschrieben.
2 Möglichkeiten gibt es :
1. nach Regelung 67.01sind notwendig :
- Einbaubestätigung eines zertifizierten Einbaubetriebes
- Abgasgutachten Fahrzeug und Gasanlagen bezogen
- Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
- Tank-Zertifikat
2. Möglichkeit : Änderungsabnahme nach §19.3, unter Verwendung von Teilegutachten
- Teilegutachten
- Konformitätsbescheinigung des Anlagenherstellers bezogen auf Fahrzeug, mit Prägestempel auf der Einbaubestätigung des autorisierten und zertifizierten Einbaubetriebes
- Tank-Zertifikat
Wenn diese Unterlagen vorliegen ist eine problemlose, rechtswirksame Eintragung möglich.
Anschließend zum STVA um eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach §27 Abs. 1a STVZO zu beantragen, die durch den Einbau erloschene Betriebserlaubnis wird
neu erteilt.
So einfach ist das.
Tach auch
UFrank
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Jurik
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am 20. 9. 2004 um 13:32 |
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